3. Obleute-Versammlung WiSe 2019/20

TODO Anhang: Einladung samt ihren Anhängen

Zu Beginn der Obleute-Versammlung (OV) sind die beiden Vertreter Colja Homann (CH) und Maximilian Strunk (MS) des AStA Sportreferats (SR) sowie 34 stimmberechtigte Obleute anwesend. Insgesamt gibt es 69 Obleute, davon acht Interimsobleute.

CH eröffnet die Versammlung um 18.12 Uhr.

TOP 1 Formalia

Welche Geschäftsordnung wurde am Anfang besprochen, welche Änderungen, Hinweise?

Als Protokollant wird Mirko Westermeier einstimmig gewählt.

Aufgrund der Anzahl der stimmberechtigten Obleute (siehe oben) stellt CH die Beschlussfähigkeit der OV fest.

Da sich niemand zur Wahl einer weiteren beauftragten Person zum Themenkomplex "Prävention Sexualisierter Gewalt" (PSG) stellt, beantragt CH, den TOP2 "Wahl einer weiteren PSG-beauftragten Person" zu streichen. Diesen Antrag nimmt die OV einstimmig an.

Das Protokoll der letzten OV vom Datum wird mit 30 Stimmen und 4 Gegenstimmen, aber ohne Diskussion, genehmigt.

TOP3 Sportordnung

Diskutiert werden in Fortsetzung der letzten OV die Änderungsvorschläge des SRs zum im Anhang vorliegenden Entwurf einer neuen Sportordnung (SO), die die OV sich geben soll. Bei der letzten OV wurde zuletzt § 4 Abs. 8 dieser SO diskutiert.

§ 4 Abs. 9: Kandidierende und "Fair Play"

MS liest eine Definition des Begriffs "Fair Play" vor (Quellenangabe oder Anhang). Diese Definition soll Teil der kommentierte Version der SO werden.

Das SR kündigt an, sich im Falle von "Stress bei Obleutewahlen" "einzuschalten".

Die OV stimmt dem Änderungsvorschlag des SRs mit 22 Stimmen, 2 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen zu. Die OV bestätigt § 4 Abs. 9 mit 23 Stimmen, 3 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen.

§ 4 Abs. 10: Wahlleitung bei Obleutewahlen

Es findet in Fortsetzung der letzten OV eine Diskussion zu einer Listenwahl sowie zum Fall einer nicht erfolgreichen (also unentschiedenen) Wahl statt.

Inzwischen sind 35 Stimmberechtigte anwesend.

Die OV lehnt den Änderungsantrag des SRs mit 3 Stimmen, 14 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen ab. Die OV bestätigt § 4 Abs. 10 mit 32 Stimmen und 3 Enthaltungen.

§ 4 Abs. 11: Information nach Obleutewahlen

Es wird diskutiert, inwiefern ein Treffen nötig sei und ob nicht ein Telefonat reiche. CH stellt fest, dass das im aktuellen Vorschlag nicht genau geregelt sei. Es wird darüber diskutiert, dass es wichtig sein könnte, die Bestätigung der Wahlunterlagen sowie die Einführung der Obleute zu trennen. Nach der neuen SO solle aber Wahlleitung und Obmenschen generell getrennt sein.

Ein Antrag auf Streichung von § 4 Abs. 11 wird mit 7 Stimmen, 19 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen abgelehnt.

An dieser Stelle beantragt MS, nur noch über Änderungsanträge abzustimmen und nicht über einzelne Paragraphen, um unnötige Dopplungen zu vermeiden. Die OV stimmt mit 34 Stimmen und 1 Enthaltung zu.

§ 4 Abs. 12: Stichwahl bei Stimmgleichheit

Dem Änderungsantrag, die Paragraphen 11 und 12 zu tauschen, stimmt die OV einstimmig zu. Weitere Änderungsanträge liegen nicht vor.

§ 4 Abs. 13: Neu gewählte Obleute

Es wird diskutiert, welcher Verhaltenskodex im Vorschlag gemeint sei. Dieser komme ursprünglich aus Göttingen, werde aber in der "Projektgruppe für Übungsleitende" weiterentwickelt. Der Verhaltenskodex wird vorgelesen und wird der kommentierten Sportordnung beigefügt werden. Anhang

Dieser Verhaltenskodex gelte ab Inkrafttreten der SO für dann folgende Wahlen und sei für bereits bestätigte Obmenschen freiwillig.

Es wird diskutiert, wie (z. B. bei Obleutewahlen im Rahmen von Weihnachtsfeiern) die vorgeschlagene Frist von zwei Wochen durchsetzbar sein solle. Ein Änderungsantrag, die Formulierung "binnen zwei Wochen" durch "zeitnah" zu ersetzen, wird mit 34 Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.

Es wird der folgende Änderungsantrag diskutiert: „Der gewählte Obmensch und der stellvertretende Obmensch müssen die Wahlunterlagen sowie den Verhaltenskodex unterschreiben. Erstmalig gewählter Obmensch und stellvertretender Obmensch vereinbaren zeitnah einen Termin mit dem Sportreferat, bei dem sie über ihre Aufgaben und Rechte und Pflichten aufgeklärt werden."

Inzwischen sind 34 Stimmberechtigte anwesend.

Ein Antrag auf Schließung der Redeliste wird mit 16 Stimmen, 3 Gegenstimmen und 15 Enthaltungen angenommen.

Mit obigem Änderungsantrag wird § 4 Abs. 13 mit 30 Stimmen und 4 Enthaltungen bestätigt.

§ 4 Abs. 14: Bestätigung von Obmenschen und Information

Es wird der Änderungsantrag diskutiert, das SR bestätige den neu gewählten Obmenschen, solange die in § 4 Abs. 1-13 genannten Bedingungen erfüllt sind und informiere die Sportgruppe entsprechend. Der Änderungsantrag wird von CH mit Zustimmung des Antragsstellers so ergänzt, dass das SR Obmenschen bei den genannten Bedingungen bestätigen könne, nicht automatisch bestätigte.

Es wird diskutiert, warum das SR nach der neuen SO nur bestätigen könne, aber nicht müsse.

Inzwischen sind 33 Stimmberechtigte anwesend.

Der Änderungsantrag und damit § 4 Abs. 14 in geänderter Form Anhang korrigierte Version wird mit 32 Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.

MS möchte, um das zeitaufwendige Durchzählen abzukürzen, ab jetzt bei Abstimmungen zunächst nach Enthaltungen und Gegenstimmen fragen. Wer sich also nicht melde, sei automatisch dafür.

§ 4 Abs. 15: Veröffentlichung der gewählten Obmenschen bei der ZBE

Es wird sich eine Website beim SR gewünscht, auf der eine Liste aller Obmenschen samt Stellvertretenden stehe. CH bemerkt, das wäre "Chaos", da würden nur Politikinteressierte lesen und die ZBE-Website sei besser gepflegt.

Es gibt dazu keinen Antrag.

§ 4 Abs. 16: Mehrere Obämter pro Person

Es entstehen drei konkurrierende Änderungsanträge. Der Vorschlag des SR wird nur ergänzend mit aufgeführt.

  1. Ein Obmensch darf in einer weiteren Sportart stellvertretender Obmensch sein, aber kein Obmensch.

  2. Komplette Streichung des Absatzes.

  3. Eine Person darf in mehr als einer Sportgruppe ein Obamt innehaben, es sei denn, es steht kein potentieller anderer Obmensch zur Verfügung.

  4. Vorschlag des SR: Eine Person darf nicht in mehr als einer Sportgruppe ein Obamt innehaben.

Eine Diskussion über die Anzahl der Stimmen entsprechend der Teilnehmerzahl von Sportarten wird auf später verschoben, da auch das Gegenstand des Entwurfs der SO ist.

Es gibt nach längerer Diskussion einen GO-Antrag auf sofortige Abstimmung. Es ist jedoch strittig wie man über diese vier Anträge korrekt abstimmt. Man beginnt nach Vorschlag eines Stimmberechtigten bei den weitreichendsten Anträgen.

Inzwischen sind 32 Stimmberechtigte anwesend.

Wegen unklarer weiterer Abstimmung wird es laut. Schließlich wird dem Vorschlag eines Obmenschen entsprochen, eine Abstimmung über Antrag Nr. 1 gegen den Vorschlag des SR (Nr. 4) durchzuführen.

Inzwischen sind 27 Stimmberechtigte anwesend.

Weil nach weiterer Diskussion noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde und Teilnehmende den Prozess abkürzen möchten, wird vorgeschlagen, ein Gremium zu beauftragen, die beste Lösung zu finden. Gegenstimmen werden geäußert, dass es wichtig wäre, die Lösung unter Wahrnehmung der korrekten Mehrheitsverhältnissen auszudiskutieren.

Inzwischen sind 25 Stimmberechtigte anwesend.

Schließlich einigt sich die OV, Antrag Nr. 1 in den Entwurf der SO zu übernehmen.

Inzwischen sind 24 Stimmberechtigte anwesend.

Die OV stimmt entscheidet sich ohne Gegenstimme, mit 3 Enthaltungen und 21 Stimmen dafür, über die Absätze § 4 Abs. 8 bis 16 gemeinsam abzustimmen. Die OV bestätigt § 4 Absätze 8 bis 16 mit 23 Stimmen und einer Enthaltung.

§ 4 Abs. 17: Ablehnung gewählter Obmenschen

Es gibt keine Anträge.

§ 4 Abs. 18: Niederlegung des Obamts

Den Änderungsantrag mit dem Inhalt „Kann ein Obmensch sein Amt nicht mehr ausführen, übernimmt der stellvertretende Obmensch alle Aufgaben. Steht keiner zur Verfügung, ernennt das SR [einen kommissarischen Obmenschen]" (genaue Formulierung) nimmt die OV mit 1 Enthaltung an.

Gesamtabstimmung über § 4

Die OV bestätigt den (aktualisierten) Paragraphen mit 1 Enthaltung und 23 Stimmen.

§ 5 Abs. 1: §28 der Satzung der Studierendenschaft

Die OV entscheidet sich mit 3 Enthaltungen und 21 Stimmen für Streichung des Absatzes.

§ 5 Abs. 2: Beratende Funktion

Die OV bestätigt den Absatz mit 1 Enthaltung und 23 Stimmen.

§ 5 Abs. 3: Einladung acht Tage im Voraus

Die OV bestätigt den Absatz mit 24 Stimmen.

Gesamtabstimmung über § 5

Die OV bestätigt den (aktualisierten) Paragraphen mit 1 Enthaltung und 23 Stimmen.

§ 6 Abs. ???: Aufgaben der OV

Die OV bestätigt den Absatz mit 1 Enthaltung und 23 Stimmen.

Ab jetzt soll, wenn keine Änderungsanträge vorliegen, nur noch am Ende des Paragraphen abgestimmt werden.

§ 6 Abs. 3 Versendung des Vorschlagshaushaltes

Der Änderungsantrag, der Vorschlagshaushalt werde ["wird"] mit der Einladung zur OV verschickt, wird von der OV mit 1 Enthaltung und 23 Stimmen angenommen.

Inzwischen sind 24 Stimmberechtigte anwesend.

§ 6 Abs. 7: Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband (adh)

Es wird vorgeschlagen, den Absatz allgemeiner zu formulieren, da im Studierenparlament diskutiert werde, ob man überhaupt Mitglied im adh sein wolle. Als Gegenargument wird aufgeführt, dass der vorgeschlagene Absatz keine bindende Formulierung enthalte.

Inzwischen sind 25 Stimmberechtigte anwesend.

Gesamtabstimmung über § 6

Die OV bestätigt den (aktualisierten) Paragraphen mit 1 Gegenstimmen, 1 Enthaltung und 23 Stimmen.

§ 7 Abs. 1: Anwesenheit

Es wird über den Änderungsantrag „Verhinderte Obleute können ihr Stimmrecht in der OV ihrer Stellvertretung übertragen, indem sie sich schriftlich beim SR abmelden" abgestimmt. Im ersten Wahlgang werden insgesamt keine 25 Stimmen gezählt.

Im zweiten Wahlgang, zusammen mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit mit 24 Stimmberechtigten, wird der Antrag mit 5 Gegenstimmen, 4 Enthaltungen und 15 Stimmen angenommen.

§ 7 Abs. 2: Regelmäßige Teilnahme

Der Änderungsantrag auf Streichung des Abschnitts wird mit 17 Gegenstimmen, 6 Enthaltungen, und einer Stimme abgelehnt.

Inzwischen sind 22 Stimmberechtigte anwesend. Die Feststellung der Beschlussfähigkeit ergibt, dass die Versammlung nicht mehr beschlussfähig ist. Damit wird die weitere Behandlung von TOP 3 vertagt.

Terminfindung

CH schlägt ein Meinungsbild zur Terminfindung für die 4. OV im WiSe 2019/20 vor.

Der Vorschlag, sich freitags zu treffen, weil da die wenigsten Sportkurse innerhalb der Woche seien, wird abgelehnt: OVen seien nur montags bis donnerstags. Der Tag der Betriebsweihnachtsfeier der ZBE Hochschulsport stehe ebenfalls nicht zur Verfügung. Es folgt ein Meinungsbild zu Terminvorschlägen:

Aufgrund dieses Meinungsbildes wird das SR versuchen, die 4. OV im WiSe 2019/20 am 18. Dezember um 18 Uhr im selben Raum durchzuführen.

CH schließt die Versammlung um 20.20 Uhr.

Protokoll: Mirko Westermeier
5. Dezember 2019, Münster